Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?

Darüber informierte sich die Klasse 7a bei ihrem Besuch des Landratsamtes Cham am 17. Mai, wo eine Wanderausstellung des Bezirksjugendrings Oberpfalz umfassend über das Thema „Kinderrechte“ aufklärte. Vielen Schülerinnen und Schülern wurde dabei bewusst, welche Vorteile es hat, in einem demokratischen Land wie der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Denn nicht in allen Ländern werden die Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergeschrieben und mittlerweile von fast allen Staaten der Welt anerkannt wurden, eingehalten. „Armut ist der größte Feind von Kinderrechten“, so Kreisjugendpfleger Simon Frank, der die Klasse mit großem Engagement durch diese Ausstellung führte. Je ärmer ein Land sei, desto schwieriger ihre Durchsetzung, fügte er hinzu.

An verschiedenen Aufstellern konnten sich die Schülerinnen und Schüler genauer mit den verschiedenen Rechten, die sowohl für Kinder ab der Geburt als auch für Jugendliche bis 18 Jahren gelten, beschäftigen.

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner Religion, seiner Herkunft und seiner Sprache benachteiligt werden, alle Kinder sind gleichberechtigt. Daraus folgt, dass alle Kinder und Jugendlichen in Schule und Ausbildung die gleichen Chancen haben müssen, auch wenn sie noch nicht so gut Deutsch sprechen können. In diesem Fall erhalten sie spezielle Angebote zur Sprachförderung.

Das Recht auf Bildung beschränkt sich nicht auf die Schulen, sondern schließt die Angebote der verschiedenen Jugendorganisationen mit ein. Hier kann man sich in den Bereichen Politik, Umwelt, Religion oder Sport für die Allgemeinheit ehrenamtlich engagieren und wichtige Erfahrungen für sein eigenes Leben machen.

Kinder haben nicht nur das Recht auf Freizeit, sondern auch auf Beteiligung. Das bedeutet, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen und diese auch von Entscheidungsträgern gehört wird. In den Jugendparlamenten beispielsweise können engagierte junge Menschen dazu beitragen, dass Interessen von Gleichaltrigen in ihrer Kommune berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zu früher haben Kinder das Recht, ohne körperliche und seelische Gewalt aufwachsen zu dürfen. Ein besonderer Schutz steht Kindern auf der Flucht zu – egal, ob sie alleine oder mit ihren Eltern unterwegs sind.

Schutz vor Ausbeutung ist ein Recht, dessen Missachtung in Deutschland kaum in Gefahr ist. Denn Kinderarbeit wird streng überwacht. Wenn Kinder von ihren Eltern vernachlässigt werden, muss der Staat eingreifen und helfen. Das Recht auf besondere Förderung betrifft Kinder mit Behinderungen. Alle Staaten, welche die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, müssen Familien, in denen Kinder mit Behinderungen leben, unterstützen.

Kindern steht außerdem das Recht zu, im Kriegsfall besonders geschützt zu werden. Wie wichtig dieser Anspruch aktuell ist, erfahren viele Schülerinnen und Schüler tagtäglich am Beispiel des Ukraine-Krieges – entweder aus den Medien oder durch persönliche Begegnungen.

Nach der Auswertung des „Kinderrechts-Quiz“, das die Jugendlichen mithilfe der elf Aufsteller bearbeiten konnten, gab ihnen Kreisjugendpfleger Simon Frank eine große Bitte mit auf den Weg zurück zur Marienrealschule: „Behandelt jeden Menschen – egal welche Hautfarbe er hat, zu welcher Religion er gehört – respektvoll! Das gebietet die Achtung vor der Würde des Menschen.“

Christl Hastreiter