Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau
Erinnerung an die Schrecken des Nationalsozialismus und Warnung vor autoritären Strukturen
„Möge das Vorbild derer, die hier von 1933 bis 1945 wegen ihres Kampfes gegen den Nationalsozialismus ihr Leben ließen, die Lebenden vereinen zur Verteidigung des Friedens und der Freiheit und in Ehrfurcht vor der Würde des Menschen“ ist an der Zugangsmauer des Internationalen Mahnmals in der KZ-Gedenkstätte Dachau zu lesen. Wie sehr die Würde der Häftlinge mit Füßen getreten wurde, erfuhren die vier 10. Klassen Mitte November, als sie diesen Ort besuchten. Das KZ Dachau wurde im März 1933 errichtet und diente als Modell für alle späteren Konzentrationslager. Hier und in seinen 140 Außenlagern waren während seines Bestehens über 200.000 Menschen aus über 40 Nationen inhaftiert. Mindestens 41.500 – darunter 2700 Geistliche - starben an Hunger, Krankheiten, Folter, Mord und den Folgen der Haft.
Der Rundgang durch die Gedenkstätte begann für die Schüler und Schülerinnen – ebenso wie für die Häftlinge - beim Jourhaus, dem Ein- und Ausgang des „Schutzhaftlagers“. Hier mussten alle Gefangenen das schmiedeeiserne Tor mit der sadistischen Inschrift „Arbeit macht frei“ passieren.
Nach ihrer Ankunft im KZ wurden die Gefangenen von der SS zuerst in den Schubraum im Wirtschaftsgebäude gebracht und einer entwürdigenden Aufnahmeprozedur unterzogen. Sie mussten sich nackt ausziehen und ihre Kleidung sowie alle persönlichen Gegenstände abgeben. Anschließend ging es in das Häftlingsbad, wo die Neuankömmlinge an Kopf und Körper kahlgeschoren, anschließend desinfiziert und geduscht wurden. Nach dem Bad bekamen sie eine Häftlingsuniform und Schuhe aus Holz oder Leinen, die meistens nicht passten. Der Prozess der Entmenschlichung wurde mit dem Aufnähen der Häftlingsnummer und eines Winkels in der dem jeweiligen Gefangenen zugewiesenen Farbe abgeschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt gab es für die Häftlinge kein Privatleben mehr. Sie waren in einer der 34 Baracken untergebracht, von denen im Jahr 1965 zwei nachgebaut wurden. Jede Häftlings-baracke, auch „Block“ genannt, gliederte sich in vier „Stuben“. Diese bestanden aus einem Wohnraum mit Tischen, Hockern und Spinden sowie einem Schlafraum mit hölzernen Doppelstockbetten. Eine Wohnbaracke war für eine Belegung mit 200 Personen angelegt, aber gegen Kriegsende mit bis zu 2.000 Häftlingen vollkommen überfüllt.
Wie sehr die Häftlinge der Willkür der SS-Blockführer ausgeliefert waren, zeigt der Bericht von Fritz Ecker, der von 1933-1934 im KZ Dachau war: „Jeden Tag ist Bettenkontrolle. Wer nach Meinung des SS-Mannes sein Bett nicht passend gemacht hatte, bekam in der Wachstube, wohin man ihn zitierte, Ohrfeigen, Stockhiebe oder aber vierzehntägiges Schreibverbot. Manches Mal auch alles zusammen.“
Nach der Bettenkontrolle ging es auf den Appellplatz, wo die Gefangenen in Zehnerreihen antreten mussten. Die SS zwang sie bei jeder Witterung, regungslos in militärischer Haltung zu verharren. Das dauerte mindestens eine Stunde und wiederholte sich am Abend. Stimmte die Zahl der angetretenen Personen nicht, mussten alle Gefangenen so lange strafstehen, bis der Grund gefunden war. Erst dann erlaubte die SS den Häftlingen, in die Baracken zurückzukehren. Gelang einem Häftling die Flucht, so dauerte der darauffolgende „Straf-appell“ für alle mindestens eine Nacht und einen Tag.
Neben dem Strafstehen war das Strafexerzieren auf dem Appellplatz eine weitere Kollektiv-strafe. Dabei zwang die SS die Häftlinge, bis zur Erschöpfung körperliche Übungen unter militärischem Drill durchzuführen. Zur Demütigung und Abschreckung wurden Gefangene auch vor aller Augen auf dem Prügelbock mit Stockhieben misshandelt.
War ein Häftling krank, so entschied nicht der Arzt, sondern der Lagerführer über die Aufnahme ins Krankenrevier. Häufige Krankheiten waren Kreislaufstörungen, Erfrierungen, Furunkulose, Phlegmone, Tuberkulose und Hungerödeme. Auch Seuchen wie Ruhr, Typhus und Krätze gab es im Lager. Den Angehörigen wurden als Todesursachen allgemeine Körper-schwäche, Herz- und Kreislaufversagen und Lungenentzündung mitgeteilt.
SS-Ärzte führten im Krankenrevier ab 1941 grausame medizinische Experimente an Häftlingen durch. Im Auftrag der Luftwaffe erfolgten unter der Leitung von Dr. Rascher Unterkühlungs-, Höhen- und Meerwasserversuche. Gefangene wurden in einem Wasserbecken lebensbedrohlich unterkühlt, in einer Unterdruckkammer extremen Druckschwankungen ausgesetzt und gezwungen, chemisch behandeltes Salzwasser zu trinken. Andere wurden auf Anordnung von Professor Schilling mit Malariaerregern infiziert, um Medikamente zu erproben. Hunderte von Menschen starben dabei.
Das Lagergefängnis, der sogenannte „Bunker“, war für die Häftlinge ein zentraler Ort des Terrors, an dem die SS verschärfte Strafmaßnahmen vollzog. Der Vernehmungsraum war gedämmt, damit Schreie nicht nach außen drangen. Im Ost- und Westflügel befanden sich Einzelzellen, in denen Häftlinge wochen- und monatelang bei minimalen Essensrationen unter ständiger Beobachtung eingesperrt waren. 1944 richtete die SS im „Bunker“ vier 80 cm mal 80 cm kleine Stehzellen ein. In diesen engen, gemauerten Kammern mussten die Häftlinge meist mehrere Tage mit unzureichender Sauerstoffzufuhr und sehr geringen Essensrationen ausharren.
Im Hof zwischen dem Wirtschaftsgebäude und dem Lagergefängnis misshandelte und ermordete die SS zahlreiche Häftlinge. Abgetrennt durch eine Mauer errichtete die SS im östlichen „Bunkerhof“ einen Erschießungsstand. Ende August 1941 begann sie dort, sowjeti-sche Kriegsgefangene hinzurichten.
Mit dem Ausbau des Lagers in den Jahren 1937/38 entstand eine Bewachungsanlage, die den Gefangenen eine Flucht aus dem Häftlingslager unmöglich machen sollte. Dieses war im Norden, Osten und Süden von einer drei Meter hohen, stacheldrahtbewehrten Außenmauer umgrenzt. Im Westen diente der Fluss Würm als natürliche Grenze zwischen Häftlingslager und SS-Lager. Vor der Außenmauer und der Würm befanden sich zur Lagerseite hin ein elektrisch geladener Stacheldrahtzaun, ein Stacheldrahthindernis, ein zwei Meter tiefer Graben und eine acht Meter breite Rasenfläche. Die SS bezeichnete diesen Grenzstreifen verharmlosend als „neutrale Zone“. Betrat ein Häftling diesen Bereich, galt er als fluchtverdächtig und wurde von den Wachen ohne Vorwarnung erschossen. Zur Bewachungsanlage gehörten sieben Wachtürme, die mit Maschinengewehren ausgestattet und rund um die Uhr mit SS-Posten besetzt waren.
Gefangene, die das Leben in ständiger Angst unter dem Terrorregime der SS nicht mehr ertrugen, wählten in ihrer Verzweiflung den Tod. Sie betraten absichtlich die „neutrale Zone“ oder warfen sich in den unter Starkstrom stehenden Stacheldraht. Manchmal zwangen SS-Wachen Häftlinge die Sperrzone zu betreten, um sie dann „auf der Flucht“ erschießen zu können.
Der Zugang zum Krematoriumsbereich erfolgt heute über eine Brücke vom ehemaligen Häftlingslager aus. Er war vom Häftlingslager abgetrennt, Zutritt hatten nur SS-Verantwortliche und Gefangene, die die Leichen einäschern mussten. Als die Sterblichkeit 1940 immer mehr zunahm, baute man ein eigenes Krematorium mit einem Verbrennungs-ofen. Im Zuge der geplanten Massenvernichtung wurde 1942 in aller Eile eine größere Anlage mit einer Gaskammer und vier Verbrennungsöfen errichtet. Die als Brausebad getarnte Gaskammer wurde nicht in Betrieb genommen,Tausende zur Vernichtung bestimmte Häftlinge schickte man stattdessen in andere Lager oder nach Schloss Hartheim bei Linz zur Vergasung.
In der Gedenkstätte Dachau gibt es mehrere Orte, die den Opfern des Holocaust gewidmet sind und zur Reflexion einladen: die katholische Todesangst-Christi-Kapelle mit Gedächtnis-glocke, die israelitische Gedenkstätte, die evangelische Versöhnungskirche und die russisch-orthodoxe Kapelle.
Das Internationale Mahnmal zwischen dem Museum und dem früheren Appellplatz ist begeh-bar und besteht aus verschiedenen Elementen. Die zentrale Bronzeplastik zeigt Menschen im Stacheldrahtzaun. In der gegenüberliegende Skulptur versinnbildlicht ein Relief in Form einer Kette die Solidarität der Häftlinge im Konzentrationslager. Am Ende des aufsteigenden Ganges birgt ein Grabmal die Asche eines unbekannten Häftlings. An der Mauer dahinter befindet sich als Mahnung die Inschrift „Nie wieder“ in fünf Sprachen.
Die Begleitlehrkräfte Ulrike Alt, Verena Hennefarth, Christl Hastreiter und Franziska Schrötter hoffen, dass die Schüler und Schülerinnen das, was sie in Dachau gesehen haben, nicht verges-sen und in ihr politisches Denken einbeziehen. Eine Wiederholung solcher Gräueltaten in Deutschland darf es nie wieder geben!
Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass die Buskosten für die Fahrt in die Gedenkstätte Dachau zum größten Teil vom Landratsamt („Programm des Landkreises Cham für Projekte zur Förderung von Toleranz und Demokratie“) und von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Bayern übernommen wurden.